Gartenpflege
Winterdienst

Als Eigentümer haften Sie, wenn jemand auf Ihrem Gehweg stürzt. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht zuverlässig, damit Sie ruhig schlafen können.
Was wir für Sie tun
- Schnee räumen auf Gehwegen, Einfahrten und Zugängen
- Streuen bei Glätte mit geeignetem Material
- Rechtzeitiger Einsatz in den gesetzlichen Räumzeiten
- Saisonvertrag mit fester Zusage
- Auch für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte
Warum das wichtig ist
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und wird oft an Mieter oder einen Dienstleister übertragen. Mit einem Saisonvertrag ist verbindlich geregelt, dass geräumt wird, auch wenn Sie im Urlaub oder unterwegs sind.
So läuft es ab
- Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen, gerne mit ein paar Fotos.
- Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses Festpreis-Angebot.
- Wir kommen zum vereinbarten Termin und erledigen die Arbeit sauber.
- Auf Wunsch übernehmen wir die Aufgabe dauerhaft in festem Rhythmus.
Häufige Fragen
Wir räumen innerhalb der ortsüblichen Zeiten, in der Regel werktags ab 7 Uhr und sonntags ab 9 Uhr bis 20 Uhr, und bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach.
Ja. Der Saisonvertrag ist die sichere Lösung: feste Zusage für den ganzen Winter zu einem planbaren Preis. Sprechen Sie uns rechtzeitig vor dem Winter an.
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