Treppenhausreinigung: Pflichten, Rhythmus und Kosten

Treppenhausreinigung: Pflichten, Rhythmus und Kosten

Das Treppenhaus ist der erste Eindruck eines Hauses und gleichzeitig der häufigste Streitpunkt zwischen Mietern. Wer zuständig ist und wie oft gereinigt werden muss, lässt sich klar regeln.

Wer muss reinigen?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen verantwortlich. Er kann die Pflicht aber wirksam per Mietvertrag auf die Mieter übertragen, meist in Form eines Putzplans.

Wichtig: Die Übertragung muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen. Ein Aushang im Hausflur allein reicht nicht aus. Auch der Umfang sollte klar sein, also welche Flächen wie oft.

Alternativ beauftragt der Vermieter eine Reinigungsfirma. Die Kosten sind als Betriebskosten in der Regel umlagefähig, was den Streit unter Mietern beendet und einen gleichbleibenden Standard sichert.

Wie oft sollte gereinigt werden?

Üblich ist einmal wöchentlich für Treppen und Flure. In stark frequentierten Häusern oder bei schlechtem Wetter kann zweimal sinnvoll sein.

Fenster im Treppenhaus, Geländer und Handläufe sowie Kellerflure werden meist seltener gemacht, etwa monatlich bis vierteljährlich.

Der Eingangsbereich verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er den ersten Eindruck prägt und den meisten Schmutz aufnimmt. Eine ausreichend große Schmutzfangmatte reduziert die Arbeit spürbar.

Was kostet die Reinigung durch eine Firma?

Abgerechnet wird entweder nach Stunde oder als monatliche Pauschale je nach Fläche und Häufigkeit. Marktüblich sind rund 30 bis 40 Euro pro Stunde, Unterhaltsreinigung wird häufig auch pro Quadratmeter kalkuliert.

Für ein kleines Mehrfamilienhaus mit wöchentlicher Reinigung liegen die Monatspauschalen oft im niedrigen dreistelligen Bereich. Entscheidend für den Preis sind Fläche, Anzahl der Etagen und der vereinbarte Rhythmus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Übertragung auf Mieter muss im Mietvertrag stehen
  • Wöchentliche Reinigung ist der übliche Standard
  • Firmenkosten sind meist als Betriebskosten umlagefähig
  • Große Schmutzfangmatte im Eingang spart dauerhaft Arbeit

Häufige Fragen

Grundsätzlich der Vermieter. Die Pflicht kann per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden, das muss aber ausdrücklich im Vertrag geregelt sein. Ein Aushang im Flur genügt nicht.
Üblich ist einmal pro Woche für Treppen und Flure, bei starker Nutzung auch zweimal. Fenster und Kellerflure seltener.
Ja, Kosten der Hausreinigung sind in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, sofern der Mietvertrag das vorsieht.

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