Reinigung

Gebäudereinigung im Ruhrgebiet

Gebäudereinigung im Ruhrgebiet: gereinigtes Treppenhaus in einem MehrfamilienhausMit KI erzeugtes Bild

Gebäudereinigung im Ruhrgebiet bedeutet für uns: Treppenhäuser, Büros, Keller, Aufzüge und Gemeinschaftsflächen zuverlässig sauber halten, in einem festen Rhythmus, den Sie bestimmen. Ob Hausverwaltung, Vermieter oder Gewerbebetrieb, Sie erhalten einen festen Ansprechpartner statt wechselnder Kräfte, der Ihr Objekt kennt und Auffälligkeiten meldet. Wir übernehmen sowohl die laufende Unterhaltsreinigung als auch einmalige Grundreinigungen, abgestimmt auf Größe, Nutzung und Budget Ihres Gebäudes.

Was wir für Sie tun

Treppenhausreinigung: der wichtigste Baustein

Büroreinigung, die den Betrieb nicht stört

Fensterreinigung im erreichbaren Bereich

Gemeinschaftsflächen, Keller und Aufzüge

Grundreinigung: einmalig und gründlich

Für Hausverwaltungen und Gewerbe

So läuft es ab

  1. Sie schildern uns Objekt, Fläche und gewünschten Rhythmus, gerne mit ein paar Fotos.
  2. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses Festpreis-Angebot.
  3. Wir vereinbaren den ersten Termin und reinigen nach Absprache mit oder ohne Ihre Anwesenheit.
  4. Bei Zufriedenheit übernehmen wir die Reinigung dauerhaft im festen Rhythmus.

Was kostet Gebäudereinigung?

Unterhaltsreinigungab 2,50 € pro m² oder ab 39 € pro Stunde
Fensterreinigungab 4 € pro Fenster
Treppenhausreinigung im Aboindividuelles Festpreis-Angebot

Richtpreise inkl. MwSt, Anfahrt im Revier inklusive. Alle Preise im Überblick finden Sie auf unserer Preisseite.

Einsatzgebiet im Ruhrgebiet

Häufige Fragen

Die Unterhaltsreinigung beginnt ab 2,50 Euro pro Quadratmeter oder ab 39 Euro pro Stunde, die Fensterreinigung ab 4 Euro pro Fenster. Den genauen Preis nennen wir Ihnen vorab in einem kostenlosen Festpreis-Angebot.
Üblich ist einmal wöchentlich, bei starker Nutzung auch zweimal. Fenster, Geländer und Kellerflure werden seltener gereinigt, meist monatlich bis vierteljährlich.
Nein. Nach Absprache erhalten wir einen Schlüssel oder Zugangscode und reinigen unabhängig von Ihrer Anwesenheit, etwa früh morgens oder abends im Büro.
Für Mietobjekte sind die Kosten der Hausreinigung in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, sofern der Mietvertrag das entsprechend vorsieht. Fragen Sie im Zweifel Ihre Hausverwaltung oder einen Steuerberater dazu.
Nein, dafür braucht es Hubsteiger oder Seilzugang und einen darauf spezialisierten Fachbetrieb. Wir reinigen Fenster im Erdgeschoss und in sicher von der Leiter erreichbaren Bereichen.
Das hängt stark von Fläche und Zustand ab. Ein normales Treppenhaus ist in ein bis zwei Stunden erledigt, eine Grundreinigung nach Umbau kann einen ganzen Tag dauern. Bei größeren Objekten mit mehreren Treppenhäusern arbeiten wir auch mit mehreren Kräften gleichzeitig.
Ja, wir bringen alles Notwendige mit, inklusive Staubsauger, Wischsystem und Reinigungsmittel. Auf Wunsch arbeiten wir auch mit Ihren vorhandenen Mitteln, etwa wenn bestimmte Produkte vorgeschrieben sind.
Privathaushalte können die Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuer absetzen, wenn per Überweisung gezahlt wird. Vermieter setzen die Kosten stattdessen als Werbungskosten in der Steuererklärung an.
Ja, Büros, Praxen, Ladenlokale und Kanzleien gehören zu unserem festen Kundenkreis. Wir richten den Rhythmus nach Ihrer Kundenfrequenz und Ihren Öffnungszeiten aus.
Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Pflege in festem Rhythmus, die Gebäudereinigung umfasst zusätzlich einmalige Grundreinigungen und die Betreuung von Gemeinschaftsflächen, Kellern und Aufzügen. Viele Kunden buchen beides zusammen aus einer Hand.

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Oder rufen Sie an: 0209 / 73081720, Anfahrt im Revier inklusive.