Hausmeisterservice: was dazugehört und was nicht

Hausmeisterservice: was dazugehört und was nicht

Hausmeisterservice ist kein geschützter Begriff, entsprechend unterschiedlich sind die Angebote. Diese Übersicht zeigt, was üblicherweise dazugehört, wo rechtlich die Grenze liegt und worauf Sie bei einem Vertrag achten sollten.

Typische Aufgaben

Regelmäßige Kontrollgänge am Objekt: Beleuchtung, Schließanlagen, Zustand der Gemeinschaftsflächen, offensichtliche Schäden. Wer früh erkennt, verhindert teure Folgeschäden.

Kleinreparaturen und Montagearbeiten: Türen und Fenster nachstellen, Leuchtmittel wechseln, kleine Befestigungen, Zaun- und Torarbeiten.

Pflege der Außenanlagen: Grünflächen, Wege und Hofflächen sauber halten, Laub räumen, im Winter räumen und streuen.

Organisatorisches: Mülltonnen stellen, Ablesetermine begleiten, Handwerker einweisen, Zählerstände erfassen.

Wo die Grenze liegt

Ein Hausmeisterservice darf einfache Tätigkeiten übernehmen, aber keine Arbeiten, die einem zulassungspflichtigen Handwerk vorbehalten sind. Elektroinstallationen, Eingriffe an Gas- und Wasserleitungen oder an der Heizung gehören in die Hand eines Fachbetriebs.

Die Faustregel: Was der Eigentümer selbst dürfte (Leuchtmittel wechseln, Möbel montieren, Silikonfugen erneuern), darf auch der Hausmeister. Alles, was Sicherheit oder Anlagen betrifft, nicht.

Ein seriöser Anbieter sagt das offen und vermittelt bei Bedarf weiter, statt Arbeiten zu übernehmen, für die ihm die Zulassung fehlt.

Worauf Sie im Vertrag achten sollten

Klarer Leistungskatalog: Was genau ist enthalten, in welchem Intervall, und was wird zusätzlich abgerechnet.

Betriebshaftpflicht des Dienstleisters. Ohne die haften Sie im Schadensfall womöglich selbst.

Erreichbarkeit und Reaktionszeit, gerade für den Winterdienst und für Notfälle.

Übertragung der Verkehrssicherungspflicht sollte ausdrücklich schriftlich geregelt sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kontrollgänge verhindern teure Folgeschäden
  • Elektro, Gas, Wasser und Heizung gehören zum Fachbetrieb
  • Auf Betriebshaftpflicht des Dienstleisters achten
  • Verkehrssicherungspflicht schriftlich übertragen

Häufige Fragen

Kontrollgänge, Kleinreparaturen und Montagen, Pflege der Außenanlagen und Grünflächen, Laub- und Winterdienst sowie organisatorische Aufgaben wie Mülltonnen stellen oder Handwerker einweisen.
Nein, nicht über einfache Tätigkeiten wie Leuchtmittelwechsel hinaus. Eingriffe an der Elektroinstallation, an Gas- und Wasserleitungen oder der Heizung sind zulassungspflichtigen Fachbetrieben vorbehalten.
Marktüblich sind 35 bis 60 Euro pro Stunde, für die laufende Objektbetreuung gibt es Monatspauschalen ab etwa 150 Euro. Bei uns beginnt der Hausmeisterservice bei 45 Euro pro Stunde.

Keine Lust, das selbst zu machen?

Wir übernehmen das für Sie, im gesamten Ruhrgebiet. Anfahrt inklusive, Festpreis vorab. Mehr dazu unter Hausmeisterservice.

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Oder rufen Sie an: 0209 / 73081724

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