Verkehrssicherungspflicht: was Eigentümer wissen müssen

Verkehrssicherungspflicht: was Eigentümer wissen müssen

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine der unterschätztesten Pflichten von Eigentümern. Sie gilt das ganze Jahr, nicht nur im Winter, und sie lässt sich zwar übertragen, aber nicht vollständig abgeben.

Was die Pflicht bedeutet

Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss dafür sorgen, dass andere dadurch nicht zu Schaden kommen. Für Grundstückseigentümer heißt das konkret: Zugänge, Gehwege und Gemeinschaftsflächen müssen sicher begehbar sein.

Typische Gefahrenquellen sind lose Gehwegplatten, defekte Beleuchtung im Treppenhaus, herabhängende Äste, rutschiges Laub, Schnee und Eis sowie ungesicherte Baustellen auf dem Grundstück.

Übertragen ja, vergessen nein

Die Pflicht lässt sich per Mietvertrag auf Mieter oder per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen. Das ist üblich und sinnvoll, gerade wenn der Eigentümer nicht vor Ort wohnt.

Wichtig ist aber: Es bleibt eine Auswahl- und Kontrollpflicht. Der Eigentümer muss einen geeigneten Dienstleister wählen und stichprobenartig prüfen, ob tatsächlich geräumt und kontrolliert wird. Wer die Pflicht überträgt und sich danach nie kümmert, haftet im Ernstfall mit.

Eine schriftliche Regelung ist im Streitfall Gold wert. Mündliche Absprachen sind schwer zu beweisen.

Was im Jahresverlauf zu prüfen ist

Frühjahr: Winterschäden an Wegen und Zäunen, lose Platten, Zustand der Bäume nach Sturmmonaten.

Sommer: Bewuchs, der Gehwege einengt oder die Sicht behindert, Zustand von Spielgeräten und Geländern.

Herbst: Laubräumung, Kontrolle der Beleuchtung vor der dunklen Jahreszeit, lose Äste vor der Sturmsaison.

Winter: Räum- und Streupflicht, Prüfung auf Eiszapfen und Dachlawinen.

Eine dokumentierte Kontrolle, etwa ein einfaches Protokoll mit Datum, hilft im Schadensfall erheblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflicht gilt ganzjährig, nicht nur im Winter
  • Übertragung schriftlich regeln, mündlich reicht nicht
  • Kontrollpflicht bleibt immer beim Eigentümer
  • Kontrollgänge kurz dokumentieren, das hilft im Streitfall

Häufige Fragen

Die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von einem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. Dazu gehören sichere Gehwege und Zugänge, funktionierende Beleuchtung, standsichere Bäume sowie Räumen und Streuen im Winter.
Übertragen ja, per Mietvertrag oder an einen Dienstleister. Eine Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt aber immer beim Eigentümer.
Wurde die Pflicht verletzt, drohen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine dokumentierte, regelmäßige Kontrolle ist der beste Schutz.

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