Hecke schneiden: der richtige Zeitpunkt und die Rechtslage

Hecke schneiden: der richtige Zeitpunkt und die Rechtslage

Beim Heckenschnitt geht es nicht nur um die Optik, sondern auch um das Gesetz. Wer zur falschen Zeit radikal zurückschneidet, riskiert ein Bußgeld. Die Regeln sind aber einfacher, als viele denken.

Die gesetzliche Frist: 1. März bis 30. September

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und lebende Zäune abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu roden. Der Grund ist der Schutz brütender Vögel.

Erlaubt bleibt in dieser Zeit ausdrücklich der schonende Form- und Pflegeschnitt, also das Kürzen des diesjährigen Zuwachses. Wer also nur in Form bringt, darf das auch im Sommer. Voraussetzung: In der Hecke brütet nachweislich kein Vogel. Vor dem Schnitt lohnt ein prüfender Blick.

Der beste Zeitpunkt im Jahr

Der Hauptschnitt gehört in den späten Winter, also Ende Februar, kurz bevor die Frist beginnt. Dann ist die Hecke kahl, man sieht die Struktur, und sie treibt danach kräftig aus.

Ein zweiter Formschnitt Ende Juni bis Anfang Juli hält die Hecke den Sommer über in Form. Dieser Termin gilt bei Gärtnern als Klassiker, weil der erste starke Austrieb dann abgeschlossen ist.

Nicht bei praller Sonne schneiden: Die frisch geschnittenen Blattränder verbrennen sonst und werden braun. Ein bedeckter Tag ist ideal.

Die richtige Form: unten breiter als oben

Eine Hecke sollte im Querschnitt leicht trapezförmig sein, unten breiter als oben. Nur so bekommen auch die unteren Zweige Licht. Wird die Hecke oben breiter geschnitten, verkahlt sie von unten und lässt sich kaum wieder aufbauen.

Diese leichte Schräge von wenigen Grad ist der Grund, warum manche Hecken nach Jahren unten dicht bleiben und andere kahl werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hauptschnitt Ende Februar, Formschnitt Ende Juni
  • Radikaler Rückschnitt und Roden nur vom 1. Oktober bis 28. Februar
  • Unten breiter schneiden als oben, sonst verkahlt die Hecke
  • Vor jedem Schnitt in der Brutzeit auf Nester prüfen

Häufige Fragen

Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist ganzjährig erlaubt. Ein starker Rückschnitt oder das Roden ist nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen.
Zweimal im Jahr ist ideal: der Hauptschnitt im Spätwinter und ein Formschnitt Ende Juni. Schnellwachsende Arten wie Liguster brauchen manchmal einen dritten Termin.
Meist wurde sie oben zu breit geschnitten, sodass die unteren Zweige kein Licht bekommen. Eine nach oben schmaler werdende Form beugt dem vor.

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